Die Fällung oder der Rückschnitt
eines Baumes gerade auf Privatgrundstücken
ist oft genehmigungspflichtig.
Hier finden Sie ein Word-Dokument, das weitere Einzelheiten klärt
und die wich-
tigsten Formulare beinhaltet:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung zur
Entfernung
bzw. Rückschnitt eines Baumes / Gehölzes
- Die Schriftliche Anzeige über die Ersatzpflanzung
- Die Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken
im Gebiet der
Landeshauptstadt Hannover als geschützte Landschaftsbestandteile
(Baumschutzsatzung) vom 8. Juni 1995.
Weiterhin finden Sie in diesem Dokument Telefonnummern und Ansprechpartner
für den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bei der Stadt Hannover,
die für die Antragsbearbeitung zuständig sind.
Beim Ausfüllen der Anträge sind wir Ihnen selbstverständlich
gern behilflich. |